Allgemeine Geschäftsbedingungen des Niederauer Hofs

Bitte lesen Sie sich vor der Buchung unsere allgemeinen Geschäftsbedingngen sorgfältig durch:

Niederauer Hof
Georg Paul
Niederau 1
83115 Neubeuern

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 2016
Nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes
1.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig ob schriftlich oder mündlich abgeschlossen.
2.
Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück , ist er verpflichtet, unabhängig vom
Zeitpunkt und vom Grrund des Rücktritts, den vereinbarten Preis zu zahlen .
Der Inhaber des Beherberbungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen
auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
3.
Stornokosten
Bei Rücktritt bis 1 Tag vor Anreise fallen für den Gast verbindlich folgende Kosten an:
Ferienwohnungen: 90 % des Rechnungsbetrages
Zimmer mit Frühstück: 80 % des Rechnungsbetrages
Bei verfrühter Abreise gelten die selben Stornosätze
Bei Nicht-Anreise ohne vorherige Stonierung fallen jeweils 100 % der Kosten an.
Wenn Sie es wünschen, werden wir uns gerne bemühen, das Quartier weiter zu
vermieten – vermietete Tage werden Ihnen selbstverständlich gutgeschrieben. Die
geleistete Anzahlung wird mit den entstandenen Kosten verrechnet.
4.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein
Schaden entstanden ist.
5.
Der Rücktritt ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und
sollte stets schriftlich erfolgen.
6.
Damit Ihnen unnötige Kosten und Ärger erspart bleiben, empfehlen wir Ihnen den
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
7.
Das Mitnehmen von Haustieren in unsere Ferienwohnungen und Ferienzimmer
ist nicht gestattet.
Der gesamte Innenbereich der Zimmer und Wohnungen gilt als
Nichtraucher Bereich.
Für den Fall, dass ein Gast trotzdem im Zimmer raucht, erheben wir eine Sonderreinigungsgebühr von 150 Euro
Der Kuhstall und der landwirtschaftliche Bereich  kann gerne besucht werden – doch  Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen,

Kostenlose Benutzung bereitgestellter Fahrräder, Kettcars, Tretfahrzeuge

Die bereitgestellten Fahrräder stehen kostenlos für kurze Strecken, die anderen Tret-Fahrzeuge für die Benutzung im Hofraum zur Verfügung und sind mit Sorgfalt zu behandeln.

Die Benutzung erfolgt nur auf eigene Gefahr. Der Vermieter ist nur für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich und übernimmt keine Haftung bei Verletzungen, Sturz oder sonstigen Unfällen. Der Vermieter übernimmt keine Aufsicht oder Schadensansprüche Ihrerseits.

Vergewissern Sie sich vor Benutzung, dass sich das Fahrrad/Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Mängel oder Schäden an den Fahrzeugen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und schließen eine Benutzung aus.

Sicherheitsmaßnahmen

Machen Sie bitte die Kinder oder die Personen, die die Fahrzeuge benutzen wollen, mit den jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen vertraut, wie z.B. Fahrradhelm, Geschwindigkeit, Verkehr/Hindernisse, keine engen Kurven fahren, kein Schleuder-Bremsmanöver, kein unkontrolliertes Bergabrollen, Gefahren von Kies-/Schotterwegen, pro Sattel/Sitz/Fahrzeug nur eine Person.

Mitbenutzung Spielplatz, Spielzimmer, Außenanlagen

Ein Teil der bereitgestellten Spielgeräte/Spielsachen sind selbst gebaut und wurden keiner TÜV-Prüfung unterzogen. Sie sind mit Sorgfalt zu behandeln.

Die Benutzung erfolgt nur auf eigene Gefahr. Der Vermieter ist nur für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich und übernimmt keine Haftung bei Verletzungen, Sturz oder sonstigen Unfällen. Der Vermieter übernimmt keine Aufsicht oder Schadensansprüche Ihrerseits.

Vergewissern Sie sich vor Benutzung, dass sich die Geräte in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Mängel oder Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und schließen eine Benutzung aus.

Sicherheitsmaßnahmen

Machen Sie bitte die Kinder oder die Personen, die die Spielgeräte/Spielsachen benutzen wollen, mit den jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen vertraut, wie z.B. altersgerechte Benutzung, passende Gewichtsbelastung, Abstand zu bewegten Spielgeräten

Lassen Sie Ihre Kinder nicht ohne Aufsicht im  Aussenbereich.

 

8.
Die Anreise ist ab 16 Uhr bis 20 Uhr möglich – Abreise bitte bis 10 Uhr.
Abweichende Zeiten klären Sie bitte im Vorfeld mit uns – wenn möglich gehen wir gerne auf Ihre Wünsche ein.
Nach 20 Uhr ist ein Check in nur nach vorheriger Absprache möglich.
9.
Kündigungsrecht
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
Der Beherbergungsbetrieb hat ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur
außerordentlichen Kündigung wenn der Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht
oder die vereinbarte Belegungszahl überschreitetoder der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet ( Anzahlung ).
10.
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen.
Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße
Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes
den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Betrieb eine Beseitigung der Mängel
zu ermöglichen. Unterläßt der Gast diese Meldung, stehen ihm keine Ansprüche
wegen Nichterfüllung zu.
11.
Hinsichtlich der Verjährung von wechselseiteigen Ansprüchen von Gast oder
Vermieter gelten die einschlägigen Normen des BGB.
12.
Es findet deutsches Recht Anwendung
Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Rosenheim.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt auf dem Niederauer Hof
Ihre Familie Paul
Neubeuern, Januar 2021